Patientenverfügung

Auch wenn sich wohl keiner mit diesem Thema gerne befasst: Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder im Alter in eine Situation geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Es ist daher äußerst wichtig Vorsorge für einen solchen Fall zu treffen – denn wenn dieser eintritt ist es zu spät für etwaige Vollmachten und Verfügungen. Im Zusammenhang mit Vorsorge tauchen häufig die Begriffe Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auf. Auch wenn es hierbei um recht ähnliche Themen geht, so handelt es sich doch um zwei unterschiedliche Dokumente.

Bedeutung einer Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung werden bestimmte Entscheidungen im Voraus getroffen, die den Bereich der medizinischen Versorgung betreffen – diese müssen bei guter Gesundheit und geistiger Fitness festgelegt werden. Beispielsweise geht es in einer Patientenverfügung um die Frage, ob man selbst lebensverlängernde Maßnahmen bei einer unheilbaren Krankheit wünscht. Eine Patientenverfügung ist nicht dazu gedacht, dass man hier einen Vertreter benennt, der sich um finanzielle Belange o. ä. kümmert, sondern es geht hier rein darum, seinen Willen darzulegen, wie im Falle einer ernsten Krankheit verfahren werden soll.

Wer keine Entscheidung in Form einer Patientenverfügung getroffen hat, überlässt es den Ärzten, nach ihrem Wissen und Gewissen zu handeln. Das muss nicht immer im Sinne des Patienten sein. Wer zum Beispiel keine lebensverlängernden Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten wünscht, der sollte unbedingt eine Patientenverfügung ausfüllen – obgleich es nicht einfach ist, sich mit den Themen Krankheit und Tod auseinanderzusetzen. Doch es erspart späteres Leid, denn auch die Angehörigen dürfen bestimmte Entscheidungen laut Gesetz nicht treffen, auch wenn das Herz etwas anderes sagt.

Was man über die Patientenverfügung wissen sollte

Mit einer Patientenverfügung kann man Einfluss auf spätere ärztliche Behandlungen nehmen, auch wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Eine Patientenverfügung muss immer schriftlich verfasst werden und diese gilt bis sie geändert oder durch eine neue ersetzt wird. Um sich zu orientieren ist es hilfreich sich eine Patientenverfügung Checkliste anzuschauen und sich anhand dessen zu informieren. Ebenso ist es wichtig seinen Willen zur ärztlichen Versorgung ausführlich bekanntzugeben. Außerdem ist es sinnvoll die Angehörigen und den Hausarzt auf den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung hinzuweisen. Eine Registrierung im Vorsorgeregister ist auch möglich. Im Rahmen der Seniorenbetreuung daheim und der sogenannten 24 Stunden Pflege ist es ratsam, die verantwortlichen Menschen ebenfalls damit vertraut zu machen, dass eine Patientenverfügung existiert. Muss in einem Notfall ein Arzt gerufen werden, kann dieser dann sofort dementsprechend handeln.