Die Zukunft in dem Blick nehmen ...

… heißt sich heute schon Gedanken zu machen, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall, schwerer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit Ihre persönliche Handlungsfähigkeit ganz oder teilweise eingebüßt haben.

Ihre Angehörigen (Ehegatten, Kinder, …) sind nicht automatisch berechtigt, Angelegenheiten von rechtlicher Bedeutung (z.B. Abschluss eines Heimvertrages) für Sie stellvertretend zu regeln. Auch ein künftiger Erbe ist hierzu nicht berechtigt.

Deshalb sollten Sie sich mit einer eventuell notwendig werdenden Stellvertretung befassen.

Unsere Rechtsordnung sieht zwei Lösungswege vor, entweder

  • die privatrechtliche Regelung durch Beauftragung eines Bevollmächtigten, oder
  • die gerichtliche (gesetzliche) Regelung durch Bestellung eines rechtlichen Betreuers, wenn man selbst keine oder nur teilweise Vollmacht erteilt hat.

Lassen Sie sich in jedem Fall durch eine qualifizierte Stelle beraten!

Einen kurzen Überblick über Vollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können Sie in unserem Flyer erhalten.